Unser Dienstwagen läuft demnächst aus dem Leasing aus; gleichzeitig hat das Fahrzeug einen erhöhten Verschleiß. Können wir es vorzeitig an einen Ankäufer geben, oder müssen wir zwingend die Rückgabe an den Leasinggeber durchziehen?
Vielen Dank für Ihre Anfrage – auch finanzierte oder geleaste Fahrzeuge kaufen wir routiniert an.
Ob ein vorzeitiger Ausstieg möglich ist, steht im Leasingvertrag: häufig gibt es eine Sondertilgungs- oder Vorfälligkeitsregelung mit Restwertzusage. Viele Verträge erlauben aber auch den Ankauf durch den Arbeitnehmer oder einen Dritten, wenn der Leasinggeber zustimmt und der Restsaldo beglichen wird. Genau hier setzen wir an: Wir holen auf Wunsch eine aktuelle Ablösesumme beim Leasingpartner ein und strukturieren den Kauf so, dass der Leasinggeber sein Pfandrecht am Fahrzeug freigibt, sobald die Forderung ausgeglichen ist.
Wichtig für die Bewertung ist die Rückgabematrix (Lack, Felgen, Glas, Innenraum), weil sie oft mit den km-Laufleistungen korreliert. Wenn bereits dokumentierte Mängel vorliegen, sollten Sie diese offenlegen – das verhindert spätere Diskussionen und erlaubt uns, den Ankaufspreis realistisch zu setzen statt Puffer für „unbekannte Nachverhandlungen“ einzurechnen.
Senden Sie uns bitte Vertragsnummer, Restlaufzeit, aktuelle Kilometerlesung und – falls schon vorliegend – die Rückgabe-Checkliste des Leasinggebers. Dann können wir Ihnen sagen, ob ein direkter Ankauf wirtschaftlich gegenüber einer Rückgabe spricht oder ob ein Mischweg (Ablöse + Auszahlung Differenz) sinnvoller ist.
Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Der konkrete Ankaufspreis hängt von Zustand, Marktlage und Besichtigung ab und kann von einer ersten Indikation abweichen.
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