Wir möchten einen oder mehrere Firmenwagen aus dem Bestand nehmen – teils laufen noch Finanzierungen, teils sind die Fahrzeuge voll abgeschrieben. Welche Unterlagen braucht ein seriöser Ankäufer, und wie vermeiden wir Doppelzahlungen oder Brief-Stolpersteine?
Vielen Dank für Ihre Anfrage – auch finanzierte oder geleaste Fahrzeuge kaufen wir routiniert an.
Für juristische Personen und e.K.-Strukturen ist der saubere Kern immer derselbe: Nachweis der Verfügungsbefugnis (Geschäftsführer, Prokura oder schriftliche Vollmacht), Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Zulassungsnachweis, und – sofern vorhanden – der Leasing- oder Finanzierungsvertrag inklusive Restsaldo-Auskunft. Wenn die Bank oder das Leasinghaus noch eingetragen ist, klären wir vorab die Ablöse, damit die Auszahlung nicht „in der Luft hängt“.
Steuerlich ordnen Sie den Verkauf wie gewohnt im Unternehmen ein: der Erlös fließt in Ihre Buchhaltung, Anschaffungsnebenkosten und AfA-Historie bleiben Ihre interne Angelegenheit – wir liefern eine handelsübliche Kaufabrechnung. Bei Mehrfahrzeug-Übergaben (Flottenabbau) können wir Termine bündeln und Abholung koordinieren, damit Ihre Mitarbeitenden nicht mehrfach freigestellt werden müssen.
Praktischer Ablauf bei uns: Kurzdaten und Fotos → unverbindliches Angebot → bei Zusage Besichtigung und Festpreis → Zahlung nach vertraglicher Fälligkeit und Abmeldung bzw. Umschreibung, je nachdem ob das Fahrzeug noch angemeldet ist oder bereits abgemeldet vorliegt. Wenn Sie uns die Fuhrparkliste schicken, priorisieren wir die Fahrzeuge nach Transportaufwand und Restwerthöhe.
Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Der konkrete Ankaufspreis hängt von Zustand, Marktlage und Besichtigung ab und kann von einer ersten Indikation abweichen.
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