Unser Geschäftswagen (auf die GmbH zugelassen) hat einen schweren Motorschaden; die Werkstatt rät von einer Reparatur. Dürfen wir das Fahrzeug überhaupt noch verkaufen – und wie läuft das steuerlich sauber ab, wenn wir es an einen Ankäufer abgeben?
Vielen Dank für die Schilderung – Motorschaden ist immer ärgerlich, lässt sich aber strukturiert lösen.
Ein Motorschaden am Firmenwagen ist kein rechtliches Verkaufsverbot, sondern eine Frage der Offenlegung und Dokumentation. Entscheidend ist, dass Sie den bekannten technischen Zustand wahrheitsgemäß beschreiben (Diagnose, Fehlercodes, ggf. Werkstattnachricht) und keine behauptete „tadellose“ Gebrauchtwagengarantie erwecken. Für die GmbH/UG zählt zusätzlich, dass der Verkauf im laufenden Geschäftsbetrieb nachvollziehbar bleibt: Rechnung, Zahlungsweg und Übergabeprotokoll sollten eindeutig der Entlastung des Fuhrparks dienen.
Typische Szenarien, die wir im Ankauf sehen: Steuerkette oder Ventiltrieb, überhitzter Motor nach Kühlmittelverlust, hydraulischer Schaden durch falschen Kraftstoff oder kollektiver Motorschaden nach längerem Stillstand. Der Restwert hängt dann weniger vom ursprünglichen Listenpreis als von Marke, Laufleistung, Austauschmotor-Historie und ob das Fahrzeug noch rollt oder geborgen werden muss.
Wenn Sie uns Fahrgestellnummer, eine kurze Schadensgeschichte, den aktuellen Halterauszug (Firmenwagen erkennbar) und vier bis fünf Fotos schicken, können wir vorab eine belastbare Indikation geben und bei Bedarf die Abholung mit eigenem Equipment planen – inklusive Übergabe an der Firma oder an der Werkstatt.
Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Der konkrete Ankaufspreis hängt von Zustand, Marktlage und Besichtigung ab und kann von einer ersten Indikation abweichen.
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